Umbau im Bestand: Was vor dem Baustart abgestimmt sein sollte

Vor einem Umbau sollten der bekannte Gebäudebestand, der vorgesehene Ablauf und die Zuständigkeiten zusammengeführt werden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesicherten Angaben und offenen Fragen. Ein Plan allein zeigt nicht immer, wie ein bestehendes Gebäude tatsächlich ausgeführt oder inzwischen verändert wurde.

Neue holzgerahmte Infothek im bestehenden Foyer des Technischen Rathauses München
Umbau im Bestand: Infothek im Technischen Rathaus München. Pöhlmann + Krompass übernahm die Leistungsphasen 1–8.

Bestandsinformationen mit ihrem Stand kennzeichnen

Sammeln Sie vorhandene Pläne, frühere Umbauunterlagen und bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse. Kennzeichnen Sie, welche Angaben aktuell überprüft sind und welche nur aus älteren Dokumenten stammen. Notwendige weitere Untersuchungen sind mit den zuständigen Fachleuten projektspezifisch zu bestimmen.

Der Blog kann keine Aussage zur Tragfähigkeit, zu Schadstoffen oder zum Brandschutz eines konkreten Gebäudes treffen. Ungeklärte Befunde sollten nicht durch Annahmen im Bauablauf ersetzt werden.

Nutzung und Baustellenablauf gemeinsam betrachten

Wird ein Teil des Gebäudes während der Arbeiten weitergenutzt, sind Bauabschnitte, Zugänge und Abstimmungen mit den Nutzern besonders relevant. Auch Materialanlieferung, Arbeitsbereiche und zeitliche Einschränkungen gehören früh auf die Besprechungsliste. Die konkrete Ausgestaltung einschließlich der Sicherheitsanforderungen muss durch die dafür zuständigen Beteiligten erfolgen.

  • Welche Bereiche stehen wann für Arbeiten zur Verfügung?
  • Wer stimmt Einschränkungen mit Eigentümern und Nutzern ab?
  • Welche Entscheidungen werden vor dem nächsten Bauabschnitt benötigt?
  • Wie werden neue Erkenntnisse dokumentiert und an die Planung zurückgegeben?

Änderungen nicht nur mündlich weitergeben

Wenn während der Arbeiten neue Informationen auftreten, sollten Sachverhalt, betroffener Bereich und offene Entscheidung nachvollziehbar festgehalten werden. Erst anschließend lassen sich die Auswirkungen mit Planung und Ausführung abstimmen. Eine dokumentierte Zuständigkeit hilft, aus einer Rückfrage eine bearbeitbare Aufgabe zu machen.

Die Objektüberwachung umfasst nach Anlage 10 HOAI unter anderem die Überwachung der Ausführung, die Koordination der fachlich Beteiligten und die Dokumentation des Bauablaufs. Welche Aufgaben im jeweiligen Projekt beauftragt sind, muss separat geklärt werden.

Aufgaben der Objektüberwachung in Anlage 10 HOAI

Mit dem vorhandenen Projektstand ins Gespräch

Für die erste Anfrage helfen die Adresse des Vorhabens, eine kurze Beschreibung der Umbauaufgabe, die verfügbaren Unterlagen und der gewünschte Zeitraum. Benennen Sie auch, ob Ausschreibung und Vergabe bereits abgeschlossen sind oder zusätzlich vorbereitet werden sollen.

Pöhlmann + Krompass begleitet Umbau- und Erweiterungsvorhaben in München und im Umland. Eine dokumentierte Referenz ist die Erweiterung und der Umbau der Grundschule in Haar; unsere Leistung dort war die Objektüberwachung. Daraus folgt keine pauschale Übertragbarkeit auf andere Bestandsgebäude.

Grundschule Haar: unsere Referenz

Bauleitung und Bauüberwachung

Umbauvorhaben besprechen

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