Leistungsphase 9

Objektbetreuung nach der Fertigstellung – Leistungsphase 9

Mit der Übergabe beginnt die Nutzung des Gebäudes. Wir begleiten die anschließende Objektbetreuung und klären mit Ihnen, welche Begehungen, Unterlagen und Aufgaben zur Mängelverfolgung erforderlich sind.

Ein geordneter Projektabschluss

Nachvollziehbare Unterlagen helfen dabei, den Projektverlauf und festgestellte Mängel einzuordnen. Wir unterstützen bei der Zusammenführung der vereinbarten Dokumentation.

Begehungen und Mängelverfolgung

Wir begleiten Objektbegehungen vor Ablauf der Verjährungsfristen und dokumentieren Feststellungen. Welche weiteren Aufgaben wir übernehmen, wird für das konkrete Projekt vereinbart.

Anschluss an die Bauausführung

Für die Abstimmung sind der Zeitpunkt der Fertigstellung, vorhandene Abnahmeunterlagen und der bisherige Projektverlauf relevant. Auf dieser Grundlage besprechen wir die nächsten Schritte.

Wir beurteilen festgestellte Mängel fachlich im Rahmen des Auftrags und begleiten eine Objektbegehung vor Ablauf der einschlägigen Fristen. Die Feststellungen werden dokumentiert und mit Ihnen besprochen. Weitergehende Aufgaben, etwa die Überwachung von Mängelbeseitigungsarbeiten nach der Abnahme, stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.

Was Sie am Ende dieser Phase erhalten

Sie erhalten nachvollziehbar dokumentierte Feststellungen und eine Grundlage für das weitere Vorgehen bei Mängeln. Die Begehung vor Fristablauf und die vereinbarten Unterlagen unterstützen einen geordneten Abschluss des Bauvorhabens.

Welche Unterlagen und Entscheidungen wir benötigen

  • Abnahmeprotokolle, Übergabeunterlagen und bekannte Mängellisten
  • Angaben zu Verträgen, Fristen und bisherigen Mängelmeldungen

Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen bereits vorliegen und was noch ergänzt werden muss.

Unsere Aufgaben im Überblick

Objektbetreuung

LPH 9 – Objektbetreuung

  • Festgestellte Mängel fachlich beurteilen
  • Objektbegehung vor Ablauf maßgeblicher Verjährungsfristen durchführen
  • Ergebnisse dokumentieren und weitere Schritte mit Ihnen abstimmen